Das Brückenmodell im Bistum Limburg

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der Behindertenhilfe mit seelsorglichen Kompetenzen arbeiten dem örtlichen Pastoralteam zusammen und schlagen so Brücken zwischen Einrichtung und Pfarrei.

Menschen mit Behinderungen leben in den Gemeinden

Im Bistum Limburg leben derzeit ca. 2,5 Millionen Menschen, davon ca. 520.023 Katholiken (Stand Dezember 2023). Von diesen sind ca. 48.500 Menschen körper-, sinnes-, lern-, geistig- oder mehrfach behindert. Diese Menschen leben in den Gemeinden des Bistums. Sie lernen, arbeiten und wohnen unter anderem bei ihren Angehörigen, alleine oder in Gruppen, besonders aber auch in Einrichtungen. Nur zwei dieser Einrichtungen haben einen eigenen Seelsorger. Galten Menschen gerade mit geistiger Behinderung lange als Objekte der diakonischen Fürsorge, so ist heute mehr der Mensch mit Behinderung als Subjekt und gleichwertiger Mensch mit dem Recht auf Teilhabe an allen Vollzügen von Kirche und Gesellschaft im Blick. Aufgrund dieses Paradigmenwechsels ist die Religiosität dieser Menschen gerade im lern-, geistig- und mehrfach behinderten Bereich neu erspürt und betont worden. Der in unseren Augen sinnvolle Ort für die Begleitung von Menschen in Einrichtungen ist die Verortung in der Territorialgemeinde: hier wohnen, leben, lernen und arbeiten die behinderten Menschen. Aufgaben der Kategorialseelsorge ist zusätzlich in ergänzenden Angeboten, fachlicher Begleitung und Beratung zu sehen. Problematisch ist die Situation in Einrichtungen. Um seelsorgliche Begleitung in Einrichtungen zu ermöglichen ist es nötig, Wege aus der defizitären Situation mangelnder Seelsorge zu suchen. 

Brückenschlag zwischen Einrichtungen und Pfarreien

Wir schlagen vor, in den Einrichtungen Kontaktpersonen mit seelsorglichen Grundkompetenzen einzusetzen, mit dem Ziel der seelsorglichen Begleitung in den Einrichtungen in geringem zeitlichem Umfang und der entscheidenden Vermittlung in pastoralen Fragen zwischen territorialer, kategorialer Seelsorge und Gemeinde/Pfarrei. Gleichermaßen wird vorgeschlagen, in den betreffenden Pastoralteams der Territorialgemeinden Kontaktpersonen zu benennen, mit dem Ziel, bischöflich, synodal und verbandlich benannten Anspruch von Teilhabe von Menschen mit Behinderung umzusetzen.

Das Konzept zum Download

Das aktuelle Konzept finden Sie hier als PDF zum Download​​​​​​​

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